Schulbegleitung – für wen?
Unsere Schulbegleitungen unterstützen und begleiten Schüler*innen mit körperlichen, geistigen und emotional-sozialen Behinderungen während der Schulzeit.
Welche Ziele hat die Schulbegleitung?
Die Unterstützung richtet sich individuell nach den Beeinträchtigungen, Möglichkeiten und den Bedürfnissen der Schülerinnen. Hierbei werden individuelle Lebenslagen und Erwartungen des Schülers mit einbezogen, sodass das Ziel einer optimalen schulischen Entwicklung und ein Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulbildung möglich wird. Die Begleitung der Schülerinnen findet innerhalb der Klassengemeinschaft statt.
Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung?
Die Aufgaben einer Schulbegleitung sind u.a.:
- Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
- Begleitung, Orientierung und Unterstützung im schulischen Alltag
- Strukturierung, Betreuung und Begleitung in allen Unterrichtsphasen
- Aufbau von Eigenverantwortung und Förderung der Selbständigkeit
- Förderung der sozialen Beziehungen im Schulleben
- Sicherungsfunktion einnehmen und Schaffen von Nischen bei Überforderung und Reizüberflutung
- Möglichkeiten und Wahrnehmungen zur Teilhabe in der Schule aufzeigen
- Hinführung zum Regelverständnis und zur Akzeptanz der Werte und Normen innerhalb der Schule
- Hilfe bei technischen Medien und Methoden der Unterstützten Kommunikation
- Unterstützung und Anleitung im lebenspraktischen Bereich (Grundpflege, Körperpflege…)
Wer trägt die Kosten für eine Schulbegleitung?
Die Eltern stellen beim regional zuständigen Landkreis – Fachbereich Soziales – einen Antrag auf Schulbegleitung. Die Kosten werden nach Feststellung des Hilfebedarfs und nach Bewilligung des Antrags übernommen.
Unsere Schulbegleiter*innen…
- sind pädagogische Fachkräfte und pädagogische
- Mitarbeiter*innen,
- arbeiten vertrauensvoll mit Lehrkräften und Eltern zusammen,
- nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Schulungen teil.
Haben Sie Fragen zur Schulbegleitung?
Wir unterstützen und beraten Sie gern.
Unser Einzugsgebiet
- Osterode einschl. Ortsteile
- Gemeinde Bad Grund
- Gemeinde Walkenried
- Bad Sachsa einschl. Ortsteile
- Herzberg einschl. Ortsteile
- Samtgemeinde Hattorf
- Bad Lauterberg einschl. Ortsteile
- Gieboldehausen
- Duderstadt einschl. Ortsteile